Elternvertretung

Elternmitwirkung

Eltern und Erziehungsberechtigte haben verschiedene Möglichkeiten, sich in der Schule ihres Kindes einzubringen:

Zu Beginn des Schuljahres werden alle Eltern und Erziehungsberechtigten zur Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Hier bekommen sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse ihres Kindes betrifft. Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie die Elternvertretung für die Schulkonferenz.

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an.

Elternpflegschaft

Vorsitzender: Herr Dallmann

Vertreterin: Frau Reßmann